A. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

1.1 Diese AGB sind anwendbar auf sämtliche Leistungen ("AION-Leistungen"), die AION dem Kunden via ihre Online-Plattform ("AION-Plattform") oder anderweitig erbringt, darunter insbesondere die Zurverfügungstellung der AION-Plattform, die Schaltung von Listings für Unternehmensverkäufe, die Nutzung von Datenräumen, KI-gestütztes Deal-Matching und die Kommunikation mit anderen AION-Kunden über die AION-Plattform. Unter die AION-Leistungen fallen auch solche, welche durch beigezogene Dritte (insbesondere Subunternehmer) erbracht werden.

1.2 Der Kunde stimmt diesen AGB im Rahmen seiner Registrierung auf der AION-Plattform, im Rahmen des Abschlusses eines separaten Vertrages oder anderweitig zu, womit ein Kundenvertrag zwischen AION und dem Kunden zu Stande kommt ("Kundenvertrag"). Diese AGB bilden einen integrierten Bestandteil des Kundenvertrags.

1.3 Vertragliche Bedingungen, die der Kunde allenfalls ergänzend zur Anwendung bringen möchte, wird hiermit widersprochen, womit diese nicht zur Anwendung kommen. Vorbehalten bleibt eine ausdrücklich abweichende Regelung, falls beide Parteien eine solche unterzeichnen.

2. Definitionen

2.1 Kunde: Kunde ist die natürliche oder juristische Person, welche einen Kundenvertrag mit AION abgeschlossen hat und entsprechend berechtigt ist, die AION-Leistungen in Übereinstimmung mit dem Kundenvertrag (inkl. diesen AGB) zu nutzen.

2.2 Kundenkonto: Im Rahmen der Registrierung auf der AION-Plattform wird für den Kunden ein Kundenkonto erstellt, woraufhin AION dem Kunden die entsprechenden Zugangsdaten zur Verfügung stellt. Im Kundenkonto kann der Kunde unter anderem seine Angaben (Name, Adresse, E-Mail, etc.) und seinen Kundenvertrag verwalten, Rechnungen einsehen, sowie als Verkäufer die Angaben zu dem von ihm als Listing erfassten Unternehmen verwalten.

2.3 Käufer: Käufer ist ein Kunde, der sich dafür interessiert, ein Unternehmen über die AION-Plattform zu kaufen. Als Käufer kann der Kunde insbesondere die Listings inkl. Datenräume von Verkäufern einsehen, mit Verkäufern über die AION-Plattform kommunizieren und KI-gestütztes Deal-Matching und Analytics nutzen. Die Nutzung der AION-Leistungen in der Rolle als Käufer erfolgt in Form eines kostenpflichtigen Abonnements (siehe Ziffer 7).

2.4 Verkäufer: Verkäufer ist ein Kunde, der via die AION-Plattform ein Unternehmen verkaufen möchte und dafür ein entsprechendes Listing (oder mehrere Listings) auf der AION-Plattform aufschaltet. Die Nutzung der AION-Leistungen in der Rolle als Verkäufer ist grundsätzlich kostenlos. Eine Gebühr in Form einer Provision fällt erst beim Verkauf des Unternehmens an (siehe Ziffer 6).

2.5 M&A-Berater: M&A-Berater ist ein Kunde, der als Kooperationspartner von AION bei Unternehmensverkäufen mitwirkt und als Gegenleistung eine erfolgsbasierte Beteiligung (Profit Sharing) erhält (siehe Ziffer 8).

2.6 Listing: Ein Listing ist die Aufschaltung eines zu verkaufenden Unternehmens auf der AION-Plattform. Ein Listing beinhaltet unter anderem ein Unternehmensprofil, eine Finanzzusammenfassung, die Branchenzugehörigkeit, den Standort, den Angebotspreis, ein Teaser-Dokument und einen Datenraum.

3. AION-Leistungen

3.1 AION erbringt die AION-Leistungen gemäss Kundenvertrag (inkl. diesen AGB). Die konkreten Leistungen werden dem Kunden bei Abschluss des Kundenvertrags im Rahmen der Registrierung auf der AION-Plattform angezeigt oder in einem allfälligen separaten Vertrag festgehalten.

3.2 AION strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit der AION-Leistungen, insbesondere der AION-Plattform, an. Eine ständige Verfügbarkeit der AION-Leistungen kann jedoch nicht gewährleistet werden. Das Gleiche gilt in Bezug auf die Qualität, die Sicherheit, den Betrieb und den Support der AION-Leistungen. AION-Leistungen, für die kein anderer Service Level vereinbart wurde, werden nach "best effort" erbracht. "Best effort" bedeutet, dass sich AION in angemessener und wirtschaftlich zumutbarer Weise mit den ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen um die Erbringung der AION-Leistungen bemüht, ohne jedoch bestimmte Zusicherungen oder Gewährleistungen abzugeben (wie z.B. für die Einhaltung bestimmter Reaktions- oder Bearbeitungszeiten).

3.3 AION kann die Verfügbarkeit der AION-Leistungen zeitweilig einschränken, wenn dies z.B. im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen oder die Sicherheit oder Integrität der Infrastruktur oder zur Durchführung technischer Wartungs- oder Reparaturarbeiten notwendig ist und dies dem Zweck dient, die AION-Leistungen ordnungsgemäss zu erbringen oder zu verbessern.

B. Nutzungsrecht und Immaterialgüterrechte

4. Nutzungsrecht

4.1 AION gewährt dem Kunden ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die Laufzeit des Kundenvertrags beschränktes Recht zur Nutzung der AION-Leistungen in Übereinstimmung mit dem Kundenvertrag und dem darin vereinbarten Umfang.

4.2 Falls der Kunde ein Käufer mit einem zahlungspflichtigen Abonnement ist, entsteht das Recht zur Nutzung der AION-Leistungen mit vollständiger Bezahlung der erstmaligen Vergütung durch den Kunden und bleibt bestehen, solange der Kunde die weiteren geschuldeten Vergütungen innert den jeweiligen Zahlungsfristen bezahlt.

4.3 Vorbehaltlich einer ausdrücklich anderslautenden Vereinbarung der Parteien in Textform regelt diese Ziffer 4 die Nutzung der AION-Leistungen abschliessend. Eine darüber hinausgehende Nutzung der AION-Leistungen ist unzulässig.

5. Immaterialgüterrechte

5.1 Ohne ausdrücklich anderslautende Vereinbarung der Parteien in Textform sieht der Kundenvertrag keinen Übergang von Eigentum vor.

5.2 Mit Abschluss des Kundenvertrags anerkennt der Kunde, dass alle Rechte (Eigentum, Urheberrechte, Markenrechte, etc.) an den AION-Leistungen (insbesondere an der AION-Plattform) und an der AION-Website AION (bzw. den jeweils berechtigten Dritten) gehören.

5.3 Es ist dem Kunden nicht gestattet, Inhalte der AION-Leistungen oder der AION-Website ganz oder teilweise zu kopieren, den Source Code oder die zugrundeliegende Struktur, die Ideen, das Know-how oder die Algorithmen der AION-Plattform und der AION-Website zu dekompilieren, mittels Reverse-Engineering zu rekonstruieren, weiter zu verbreiten, oder über Framing oder andere Methoden zugänglich zu machen. In keinem Fall ist es gestattet, nicht-öffentliche Inhalte von AION ausserhalb der AION-Leistungen zu veröffentlichen.

C. Vergütung, Rechnungstellung und Zahlungsmodalitäten

6. Vergütung in Bezug auf Verkäufer (Provision)

6.1 Provision und Berechnungsgrundlage: Im Falle des Verkaufs eines Unternehmens steht AION als Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung und die Abwicklung eine erfolgsbasierte Provision in der Höhe von 4% (exkl. MWST) des im Kaufvertrag vereinbarten Gesamtkaufpreises zu, zu entrichten durch den Verkäufer.

6.2 Provisionspflichtige Komponenten: Als Teil des Gesamtkaufpreises und damit als Grundlage für die Provisionsbemessung gelten sämtliche Gegenleistungen des Käufers, insbesondere Barzahlungen, Earn-Out-Vereinbarungen (bei tatsächlicher Realisierung), Verkäuferdarlehen sowie sonstige geldwerte Leistungen, bewertet zu ihrem Marktwert zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages.

6.3 Nicht provisionspflichtige Komponenten: Nicht in die Provisionsbemessung einbezogen werden vom Käufer übernommene Verbindlichkeiten des Unternehmens, Anpassungen des Betriebskapitals sowie steueroptimierte Gestaltungen, die nicht zu einer Erhöhung der Gegenleistung für den Verkäufer führen.

6.4 Fälligkeit der Provision: Die Provision wird zu 50% bei Unterzeichnung des rechtswirksamen Kaufvertrags (Signing) und zu 50% bei Vollzug der Transaktion (Closing) fällig. Bei Earn-Out-Komponenten wird die entsprechende Teilprovision pro rata berechnet und im Zeitpunkt der tatsächlichen Realisierung der Earn-Out-Zahlung fällig.

6.5 Nachvertraglicher Provisionsanspruch: Der Anspruch von AION auf diese Provision besteht auch dann fort, wenn der Verkauf innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des zwischen AION und dem Verkäufer abgeschlossenen Kundenvertrags an einen Käufer erfolgt, der während der Laufzeit des Kundenvertrags von AION kontaktiert oder anderweitig in den Verkaufsprozess einbezogen wurde.

7. Vergütung in Bezug auf Käufer (Abonnementsgebühr)

7.1 Falls der Kunde ein Käufer ist und die AION-Plattform nutzt, schuldet dieser eine Abonnementsgebühr. Die Höhe der Abonnementsgebühr richtet sich nach (i) dem Umfang der genutzten Funktionen, (ii) der Anzahl verwalteter Transaktionen, (iii) dem Zugang zu Premium-Datenbanken und Analytics sowie (iv) individuellen Service Level-Vereinbarungen.

7.2 In Bezug auf die Abonnementsgebühr wird dem Kunden eine detaillierte Preisliste separat zur Verfügung gestellt und diese kann von AION jeweils mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen angepasst werden. Sämtliche Preise verstehen sich jeweils exklusive Steuern (insbesondere MWST) sowie allfälliger Abgaben, Gebühren und Auslagen.

7.3 Der Kunde muss für die Bezahlung der Abonnementsgebühr ein Zahlungsmittel angeben. Die verfügbaren Zahlungsmittel werden dem Kunden im Zeitpunkt der Bestellung angezeigt. Der Kunde ermächtigt AION bzw. den jeweiligen Zahlungsdienstleister, seine Zahlungsmittel zu speichern und regelmässige Zahlungen in Form von elektronischen Abbuchungen/Belastungen über das angegebene Zahlungsmittel vorzunehmen.

7.4 Mit der wiederkehrenden Nutzung von AION-Leistungen in Form des Abonnements verpflichtet sich der Kunde während der Laufzeit des Kundenvertrags bzw. Abonnements zur Entrichtung der monatlich im Voraus fälligen Abonnementsgebühr an AION über das gewählte Zahlungsmittel. Der Kunde muss, falls gewünscht, das Abonnement vor dem nächsten Abrechnungsdatum kündigen, damit ihm keine weiteren Vergütungen für die weitere Nutzung der AION-Leistungen belastet bzw. in Rechnung gestellt werden.

7.5 Bei Nichtbezahlung von AION-Leistungen im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit (insbesondere wenn das Zahlungsmittel des Kunden nicht belastet werden kann) gerät der Kunde ohne weiteres in Verzug. AION ist berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr für ihre im Zusammenhang mit der Nichtbezahlung von Rechnungen entstehenden Aufwände und Kosten zu erheben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens, einschliesslich gesetzlicher Zinsen und Inkassokosten, bleibt vorbehalten.

7.6 Die Abonnementsgebühr kann mit Promotion-Codes bezahlt werden. Promotion-Codes können nicht kumuliert werden, d.h. es kann jeweils nur ein Code verwendet werden. Der Promotion-Code und damit der Gesamt- oder Restwert des Promotion-Codes verfällt an dem bei der Ausgabe angegebenen Datum. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Gesamt- oder Restwertes, sei es durch Umtausch, Auszahlung in Bar, Gutschrift auf eine Kreditkarte oder anderweitig.

8. Vergütung in Bezug auf M&A-Berater (Profit Sharing)

8.1 M&A-Berater, die als Kooperationspartner von AION bei einem Unternehmensverkauf mitwirken, erhalten in Bezug auf die betreffende Transaktion eine erfolgsbasierte Beteiligung (Profit Sharing) an den von AION erzielten Provisionen gemäss Ziffer 6.1.

8.2 Die Höhe der Beteiligung (Profit Sharing-Anteil) richtet sich nach dem Umfang der vom M&A-Berater erbrachten Leistungen und wird in einer separat abgeschlossenen Vereinbarung zwischen AION und dem M&A-Berater festgelegt. Diese richtet sich insbesondere nach (i) der Qualifikation und Erfahrung des M&A-Beraters, (ii) der Komplexität der Transaktion, (iii) dem Grad der eigenständigen Mandatsbearbeitung durch den M&A-Berater und (iv) dem Umfang der Nutzung der AION-Plattform.

8.3 AION entrichtet dem M&A-Berater die entsprechenden Beträge der Beteiligung (Profit Sharing) innert 10 Arbeitstagen nach Erhalt der entsprechenden Provisionen vom Verkäufer (50% bei Signing, 50% bei Closing).

8.4 AION stellt dem M&A-Berater eine Abrechnung zur Verfügung, in welcher die Berechnung seiner Beteiligung und alle zugehörigen Grundlagen nachvollziehbar dokumentiert ist.

9. Vergütung für weitere Leistungen

Sofern AION dem Kunden ergänzende Leistungen kostenpflichtig erbringt, ist der Kunde zur Bezahlung der hierfür separat festgelegten Vergütungen verpflichtet (z.B. Vergütungen für ein Onboarding des Kunden, Schulungen, etc.).

D. Pflichten und Zusicherungen des Kunden

10. Allgemeine Pflichten und Zusicherungen

10.1 Der Kunde ist verpflichtet, die AION-Leistungen in strikter Übereinstimmung mit dem Kundenvertrag und allen geltenden Gesetzen und behördlicher Vorschriften zu nutzen. Jegliche missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung ist untersagt. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

  • im Rahmen der Nutzung der AION-Leistungen (insbesondere auf der AION-Plattform) im Rahmen von Listings oder in der Kommunikation mit anderen AION-Kunden nur solche Inhalte, z.B. Dokumente, Texte, Bilder und Videos zu speichern, zu veröffentlichen, zu übertragen und zu verbreiten, zu deren Weitergabe er berechtigt ist, d.h. (i) entweder der Kunde selbst die Rechte an den betreffenden Inhalten besitzt oder (ii) falls der Kunde selbst nicht die Rechte an den betreffenden Inhalten besitzt, er AION gegenüber versichert, dass er alle erforderlichen Rechte, Lizenzen, Zustimmungen oder Ähnliches im Voraus eingeholt hat. Dies gilt insbesondere für urheberrechtlich geschützte Inhalte sowie für Firmen- und Markennamen. Die Verantwortung für alle Inhalte, die gespeichert, veröffentlicht, übertragen oder verbreitet werden, liegt ausschliesslich beim Kunden,

  • keine rassistischen, beleidigenden, diskriminierenden, diffamierenden, sexuellen, gewaltverherrlichenden oder sonstigen rechtswidrigen Inhalte in oder über die AION-Leistungen (insbesondere die AION-Plattform) zu speichern, zu veröffentlichen, zu übertragen oder zu verbreiten,

  • Daten, auf die über die AION-Leistungen (insbesondere die AION-Plattform) zugegriffen werden kann, nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers zu kopieren, zu verbreiten oder zu übertragen oder diese Daten mithilfe technischer Hilfsmittel wie Crawler oder Bots auszulesen.

10.2 AION behält sich das Recht vor, die Bereitstellung der AION-Leistungen im Falle einer missbräuchlichen oder rechtswidrigen Nutzung zu sistieren oder den Kundenvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Führt ein solches Verhalten zu Schäden, Ansprüchen, Strafen oder sonstigen Kosten, auch im Zusammenhang mit einer Datenschutzverletzung, so haftet der Kunde in vollem Umfang und hat AION für alle daraus entstehenden Verluste und Aufwendungen schadlos zu halten.

10.3 Der Kunde verpflichtet sich, die AION zur Verfügung gestellten Informationen (darunter insbesondere sein Zahlungsmittel, falls von Relevanz) aktuell, zutreffend und vollständig zu halten.

10.4 Der Kunde verpflichtet sich, seine Authentifizierungsdaten gegen Kenntnisnahme von Unbefugten nach dem aktuellen Stand der Technik zu schützen und AION im Falle eines Verdachts auf einen unbefugten Zugriff auf sein Kundenkonto unverzüglich informieren.

10.5 Die Beschaffung, Installation, Wartung und der Betrieb jeglicher notwendiger Soft- und Hardware im Einflussbereich des Kunden unterliegen der alleinigen Verantwortung des Kunden. AION ist in keiner Weise verantwortlich oder haftbar für den Internetzugang des Kunden, einschliesslich, jedoch ohne Beschränkung auf jegliche Probleme im Zusammenhang mit der Verbindungsgeschwindigkeit, der Bandbreite oder der Latenz, welche den Zugriff auf bzw. die Nutzung der AION-Leistungen beeinträchtigen.

10.6 Der Kunde ist verpflichtet, AION jegliche Mängel und technische Störungen unverzüglich zu melden. Er wird hierbei die Hinweise von AION zur Problemanalyse berücksichtigen und AION alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung der Mängel und Störungen erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

10.7 Dem Kunden ist bekannt, dass der Transfer von Gütern (Daten, Waren, Software, Technologie) den anwendbaren Vorschriften über die Exportkontrolle unterstehen kann. Das Vorliegen aller gesetzlich erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen ist Voraussetzung für die Durchführung des Kundenvertrags und die Nutzung der AION-Leistungen. Der Kunde gilt als Exporteur und Importeur (soweit zutreffend) seiner Daten, Waren, Software oder Technologie und erkennt an, dass AION nicht am Export- oder Importvorgang beteiligt ist.

11. Pflichten des Verkäufers

11.1 Informations- und Auskunftspflicht: Der Verkäufer verpflichtet sich, AION alle für die Durchführung des Verkaufsprozesses erforderlichen Informationen vollständig, wahrheitsgemäss und zeitgerecht zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere Geschäftsunterlagen, Jahresabschlüsse, Verträge, rechtliche Dokumentationen sowie alle sonstigen entscheidungsrelevanten Informationen.

11.2 Mitteilungspflicht bei wesentlichen Änderungen: Der Verkäufer ist verpflichtet, AION unverzüglich über alle wesentlichen Geschäftsereignisse, Änderungen der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage sowie sonstige Umstände zu informieren, die für den Verkaufsprozess von Bedeutung sind oder sein können.

11.3 Aktive Mitwirkung: Der Verkäufer verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung am Verkaufsprozess. Dies beinhaltet insbesondere die Teilnahme an Management-Präsentationen, die Gewährung des erforderlichen Zugangs für Due Diligence-Prüfungen sowie die konstruktive Unterstützung bei Verhandlungen mit potenziellen Käufern.

11.4 Vertraulichkeit: Der Verkäufer verpflichtet sich, über den beabsichtigten Verkauf und den laufenden Prozess strengste Vertraulichkeit zu wahren und Informationen nur an solche Personen weiterzugeben, die an der Durchführung der Transaktion beteiligt sind.

11.5 Verstoss: Kommt der Verkäufer seinen Pflichten nicht nach und verzögert sich dadurch der Verkaufsprozess um mehr als 30 Tage, verlängert sich die Laufzeit des Kundenvertrages entsprechend. Bei wiederholter Verletzung der Pflichten kann AION den Kundenvertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen und dem Verkäufer sämtliche entstandenen Aufwände und Kosten in Rechnung stellen.

12. Exklusivität und Ausschliesslichkeit in Bezug auf Verkaufsmandate

12.1 Das AION durch den Verkäufer via den Kundenvertrag erteilte Verkaufsmandat ist exklusiv und ausschliesslich. Der Verkäufer verpflichtet sich, während der gesamten Laufzeit des Kundenvertrags keine anderen Berater, Makler oder Intermediäre mit dem Verkauf seines Unternehmens zu beauftragen oder anderweitig tätig werden zu lassen.

12.2 Der Verkäufer verpflichtet sich zudem, während der gesamten Laufzeit des Kundenvertrags keine Verkaufsverhandlungen mit potentiellen Käufern zu führen und sämtliche Kaufinteressenten unverzüglich an AION zu verweisen. Dies gilt insbesondere auch für Interessenten, die sich direkt an den Verkäufer wenden.

E. Inkrafttreten, Laufzeit, Beendigung und Sistierung

13. Inkrafttreten, Laufzeit und Beendigung

13.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Abschluss des Kundenvertrags.

13.2 Ist der Kunde ein Verkäufer, wird der Kundenvertrag für eine initiale Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Sofern sich 10 Monate nach Vertragsbeginn ein potenzieller Käufer in Verhandlungen befindet oder ein 'Letter of Intent' (oder dergleichen) unterzeichnet wurde, verlängert sich der Kundenvertrag zur Abwicklung der Transaktion automatisch um eine weitere Dauer von 6 Monaten ("Verlängerungsperiode"). Der Kundenvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten auf das Ende der initialen Laufzeit bzw. auf das Ende der Verlängerungsperiode in Textform gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung durch den Verkäufer ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes (siehe Ziffer 13.5) bleibt der Provisionsanspruch von AION in Bezug auf alle Käufer bestehen, die bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Kundenvertrags kontaktiert oder anderweitig in den Verkaufsprozess einbezogen wurden, und dies während 12 Monaten nach Beendigung des Kundenvertrages. Der Verkäufer verpflichtet sich, während 18 Monate nach Beendigung des Kundenvertrages keinen anderen M&A-Berater mit der Ansprache identischer Käufer zu beauftragen. Bei Verletzung dieser nachvertraglichen Exklusivität ist eine Vertragsstrafe von CHF 25'000 zu zahlen, unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche.

13.3 Ist der Kunde ein Käufer, wird das mit dem Kundenvertrag abgeschlossene Abonnement für eine initiale Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Anschliessend verlängert sich die Laufzeit des Abonnements und damit des Kundenvertrags jeweils automatisch um weitere aufeinanderfolgende Zeiträume von jeweils 1 Monat (jeweils eine "Verlängerungsperiode"). Das Abonnement und damit der Kundenvertrag kann auf das Ende der initialen Laufzeit resp. auf das Ende einer Verlängerungsperiode gekündigt werden. Die Kündigung hat entweder im Kundenkonto, per E-Mail oder in sonstiger Textform zu erfolgen.

13.4 Ist der Kunde ein M&A-Berater, wird der Kundenvertrag, eine ausdrücklich anderslautende Vereinbarung der Parteien in einem separaten Vertrag vorbehalten, für eine initiale Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Anschliessend verlängert sich die Laufzeit jeweils automatisch um weitere aufeinanderfolgende Zeiträume von jeweils 6 Monaten (jeweils eine "Verlängerungsperiode"). Der Kundenvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten auf das Ende der initialen Laufzeit bzw. auf das Ende einer Verlängerungsperiode in Textform gekündigt werden.

13.5 Kündigung aus wichtigem Grund: Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jederzeit vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei einer schwerwiegenden Verletzung von Geheimhaltungspflichten, bei Verletzung der Exklusivitätsverpflichtung durch einen Verkäufer (siehe Ziffer 12) oder bei einer Verletzung von sonstigen wesentlichen Pflichten und diese Verletzung entweder nicht behoben werden kann oder nach entsprechender Aufforderung nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen behoben worden ist.

14. Sistierung des Zugangs zu den AION-Leistungen

14.1 AION ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu den AION-Leistungen zu sistieren oder einzuschränken:

  • wenn der Kunde mit der Bezahlung von Vergütungen in Verzug ist;

  • wenn der Kunde gegen den Kundenvertrag verstösst oder ein solcher Verstoss wahrscheinlich ist;

  • wenn aufgrund von Umständen, die im Risikobereich des Kunden liegen, der unbeeinträchtigte Betrieb der AION-Leistungen gefährdet ist.

14.2 Die Kündigung aus wichtigem Grund (Ziffer 13.5) bleibt auch dann möglich, wenn AION den Zugang zu den AION-Leistungen bereits sistiert hat.

15. Wirkungen der Vertragsbeendigung

15.1 Bei Beendigung des Kundenvertrags löscht AION das Kundenkonto inklusive der darin befindlichen Daten und Dokumente innerhalb von 30 Tagen.

15.2 Offene Zahlungsverpflichtungen sowie Rechte und Pflichten, die ausdrücklich oder gemäss ihrer Natur von einer Beendigung des Kundenvertrags unberührt bleiben, überdauern die Vertragsbeendigung. AION ist nicht verpflichtet, dem Kunden bereits bezahlte Vergütungen zurückzuerstatten.

F. Datenschutz

16. Datenschutz

16.1 Beim Umgang mit Personendaten halten sich die Parteien jederzeit an das anwendbare Datenschutzrecht und die sich daraus ergebenden Vorgaben. Für detaillierte Informationen zum Umgang mit Personendaten durch AION (insbesondere mit solchen Personendaten, die sich auf den Kunden beziehen) verweist AION auf ihre separate Datenschutzerklärung (aion-tech.ai/datenschutz).

16.2 Etwaige Informationspflichten gegenüber anderen Nutzern der AION-Leistungen (darunter insbesondere Mitarbeitende des Kunden) oder gegenüber Dritten, die sich aus der Nutzung der AION-Leistungen durch den Kunden ergeben, obliegen dem Kunden.

16.3 Die Parteien schliessen eine separate Vereinbarung zur Auftragsdatenbearbeitung ("ADV" bzw. "DPA") ab, welche die Bearbeitung von Personendaten durch AION im Auftrag des Kunden regelt, sofern dies nach geltendem Recht erforderlich ist. Die ADV bildet einen integrierten Bestandteil dieses Kundenvertrags.

G. Haftung

17. Haftung

17.1 AION haftet gegenüber dem Kunden bei Vertragsverletzungen für nachgewiesene direkte Schäden bis zu einem Höchst- und Gesamtbetrag von CHF 100'000.00, sofern AION nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft.

17.2 Die Haftung von AION für sonstige oder weitergehende Schäden, für indirekte oder mittelbare Schäden bzw. Folgeschäden (insbesondere entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, nicht realisierte Einsparungen, Verdienstausfall, Betriebs- oder Produktionsunterbrechung, Datenverluste und Reputationsschäden) sowie Ansprüche Dritter, egal aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen.

17.3 AION schliesst sodann jegliche Haftung für Schäden aus, deren Ursache hauptsächlich oder ausschliesslich beim Kunden liegt (z.B. Nichteinhaltung des Kundenvertrags, Unterbrechung der Datenübertragung, Deaktivierung von notwendigen Cookies oder Schäden, die infolge fehlender Zugriffssicherheit auf Seiten des Kunden herrühren).

17.4 Weiter schliesst AION jede Haftung für Schäden aufgrund fehlender Verfügbarkeit der AION-Leistungen aus.

17.5 AION haftet uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden), oder aufgrund zwingender Haftung wie etwa gemäss Schweizer Produktehaftpflichtgesetz.

18. Schadloshaltung

18.1 Der Kunde verpflichtet sich, AION und deren Mitarbeitende, Vertreter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Rechtsansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Nutzung der AION-Leistungen durch den Kunden stehen, uneingeschränkt freizustellen, AION hiergegen zu verteidigen sowie AION schadlos zu halten (inkl. damit zusammenhängende Kosten für die Rechtsverteidigung und Gerichtskosten). Dies betrifft insbesondere die folgenden Fälle: (a) die Verletzung einer Bestimmung des Kundenvertrags, insbesondere den Missbrauch von AION-Leistungen, (b) die Verletzung von geltendem Recht und (c) die Verletzung von Rechten Dritter.

18.2 Der Kunde ist verpflichtet, AION unverzüglich über die Geltendmachung solcher Ansprüche durch Dritte zu unterrichten. Die Parteien verpflichten sich, sich betreffend Abwehr von solchen Ansprüchen abzusprechen, sich in angemessener Weise bei der Verteidigung zu unterstützen und über den Verfahrensverlauf laufend und unverzüglich zu informieren.

19. Höhere Gewalt

19.1 AION ist vorübergehend von ihren vertraglichen Pflichten befreit und haftet dem Kunden gegenüber nicht, wenn die Erbringung der AION-Leistungen aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist.

19.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse von besonderer Intensität (Lawinen, Überschwemmungen, Erdrutsche, etc.), kriegerische Ereignisse, Aufruhr, Sabotage, DDOS-Attacken, Hacking, Malware, Ransomware, Stromausfälle, unvorhersehbare behördliche Restriktionen und Pandemien.

19.3 Kann AION ihren vertraglichen Pflichten aufgrund höherer Gewalt nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben.

19.4 Ist das Festhalten am Kundenvertrag für den Kunden objektiv unzumutbar, steht ihm nach Ablauf einer Frist von 60 Tagen nach Eintritt des betreffenden Ereignisses höherer Gewalt ein sofortiges ausserordentliches Kündigungsrecht zu.

H. Weitere Bestimmungen

20. Änderung von Leistungen und Vertragsbedingungen

20.1 AION behält sich vor, die Leistungen und/oder die Vertragsbedingungen (inkl. Preise und Gebühren sowie den Kundenvertrag inkl. diesen AGB) jederzeit zu ändern oder einzelne Funktionen oder Leistungen einzustellen. Über Änderungen wird der Kunde auf geeignete Weise informiert (z.B. via E-Mail oder im Kundenkonto). AION teilt dem Kunden Änderungen, die für diesen mit einem erheblichen Nachteil verbunden sind (z.B. höhere Preise, die Einstellung oder wesentliche Einschränkung einer Leistung), rechtzeitig im Voraus mit. In solchen Fällen kann der Kunde den Kundenvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung durch Mitteilung an AION kündigen. Betrifft die Änderung eine bestimmte Leistung, so bezieht sich das Kündigungsrecht ausschliesslich auf diese Leistung. Unterlässt der Kunde die Kündigung, gelten die Änderungen als akzeptiert. Preisanpassungen infolge einer Änderung gesetzlicher Vorgaben (z.B. die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes), infolge Teuerung sowie infolge einer Anpassung von Preisen oder Bedingungen von Drittanbietern berechtigen nicht zur Kündigung.

20.2 Falls die Parteien eine ADV abgeschlossen haben, behält sich AION das Recht vor, die ADV in regelmässigen Abständen zu überprüfen und gemäss den Bestimmungen der ADV anzupassen.

20.3 Vom Kunden gewünschte Änderungen oder kundenspezifische Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Zustimmung von AION in Textform.

20.4 Ansonsten kann der Kundenvertrag inkl. dieser AGB nur mit beidseitiger Zustimmung in Textform (inkl. elektronischer Unterzeichnung) geändert werden.

21. Geheimhaltung

21.1 Die Parteien verpflichten sich, ihre Mitarbeitenden sowie die von ihnen beigezogenen Hilfspersonen, alle nicht allgemein bekannten Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Leistungen im Rahmen des Kundenvertrags oder über die Kunden und die Geschäftsbeziehungen der anderen Partei wie auch über weitere an einer Transaktion beteiligten Parteien erfahren, vertraulich zu behandeln.

21.2 AION, ihre Mitarbeitenden sowie die von ihr beigezogenen Hilfspersonen gelten in Bezug auf spezialgesetzliche Geheimhaltungspflichten, die auf den Kunden anwendbar sind, nicht als dessen Hilfspersonen im strafrechtlichen Sinne und sind nur dann zur Einhaltung solcher Geheimhaltungspflichten verpflichtet, wenn dies explizit vereinbart wurde.

21.3 Zum Schutz der Vertraulichkeit von ausgetauschten Informationen schliessen die Parteien eine separate Geheimhaltungsvereinbarung ab.

22. Abtretung von Rechten und Pflichten

Jede Partei darf den Kundenvertrag sowie sich daraus ergebende Rechte und Pflichten nur mit vorheriger Einwilligung der jeweils anderen Partei an Dritte abtreten oder übertragen.

23. Einhaltung von Gesetzen, Regularien und anderen Vorschriften

Beide Parteien verpflichten sich, die auf sie anwendbaren Gesetze, Regularien und weiteren Vorschriften jederzeit einzuhalten. Ohne anderslautende Vereinbarung in Textform übernimmt AION keine Verantwortung dafür, dass die AION-Leistungen und andere vertragsgemässe Leistungen den auf den Kunden anwendbaren Gesetzen, Regularien und weiteren Vorschriften entsprechen (z.B. bankenregulatorische Anforderungen).

24. Ausschluss der Verrechnung

Die Verrechnung von Forderungen ist nur mit Zustimmung der jeweils anderen Partei in Textform zulässig. Im Konkursfall ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften eine Verrechnung durch den Gläubiger zustimmungsfrei möglich.

25. Gesamte Vereinbarung und Geltungserhaltung

25.1 Der Kundenvertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Schriftwechsel, Erklärungen, Angebote, Verhandlungen oder Absprachen der Parteien in Bezug auf seinen Gegenstand.

25.2 Sollte sich eine Bestimmung oder ein Teil des Kundenvertrags (inkl. dieser AGB) als nichtig, ungültig, nicht durchsetzbar oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des mit dem Kundenvertrag begründeten Rechtsverhältnisses im Übrigen sowie die anderen Bestimmungen nicht berührt. AION wird die betreffende Bestimmung oder den betreffenden Teil des Kundenvertrags im Verfahren gemäss Ziffer 20.1 durch eine neue Bestimmung ersetzen, welche der betreffenden Bestimmung bzw. dem betreffenden Teil des Kundenvertrags möglichst nahe kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.

26. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

26.1 Die unter dem Kundenvertrag bestehende Rechtsbeziehung der Parteien untersteht ausschliesslich materiellem Schweizer Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.

26.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung der Parteien (d.h. dem Kundenvertrag einschliesslich dieser AGB) ist Zug, Schweiz. Zwingende oder ausschliessliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.