Vereinbarung zur Auftragsdatenbearbeitung (ADV)
Version: 10. April 2026
Einleitung
Diese Vereinbarung zur Auftragsdatenbearbeitung ("ADV") regelt die Pflichten der Parteien im Hinblick auf die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes ("DSG") und, soweit anwendbar, der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union ("EU-DSGVO"). Sie ergänzt insoweit die vertraglichen Vereinbarungen ("Vertrag") zwischen der Aion Technology AG, Alpenstrasse 16, 6300 Zug, Schweiz ("Aion Tech") und dem Kunden (wie im Vertrag definiert), in denen Aion Tech als Dienstleisterin gegenüber dem Kunden auftritt, und bildet einen integrierenden Bestandteil des Vertrags.
Die in dieser ADV verwendeten Begriffe sind diejenigen des DSG. Die Begriffe der EU-DSGVO sind sinngemäss anzuwenden.
Diese ADV gilt nur insofern und insoweit, als die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Kunde ist entweder Verantwortlicher oder Auftragsbearbeiter im Anwendungsbereich des DSG und/oder, soweit anwendbar, der EU-DSGVO, und
der Kunde beauftragt Aion Tech im Rahmen des Vertrags als Auftragsbearbeiterin oder Unter-Auftragsbearbeiterin mit der Bearbeitung von Personendaten, die in den Anwendungsbereich des DSG und/oder, soweit anwendbar, der EU-DSGVO fallen ("Personendaten").
Zu diesem Zweck treffen die Parteien die folgenden Vereinbarungen.
1. Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Datenbearbeitung
Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Bearbeitung sind grundsätzlich im Vertrag festgelegt. Die Kategorien betroffener Personen, die Kategorien der bearbeiteten Personendaten, die zu treffenden technischen und organisatorischen Massnahmen ("TOM") und weitere damit zusammenhängende Themen sind entweder im Vertrag oder in den Anhängen zu dieser ADV festgelegt.
2. Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit
Aion Tech bearbeitet die Personendaten ausschliesslich zum Zweck der Vertragserfüllung oder für die im Vertrag und in dieser ADV festgelegten Zwecke. Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung als solche verantwortlich, einschliesslich der Zulässigkeit der Bearbeitung/Unterauftragsbearbeitung durch Aion Tech.
Die Weisungen des Kunden sind im Vertrag und in dieser ADV dokumentiert. Der Kunde hat das Recht, Aion Tech jederzeit schriftlich weitere Weisungen in Bezug auf die Bearbeitung von Personendaten zu erteilen. Aion Tech befolgt diese Weisungen, wenn und soweit sie von Aion Tech im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen umgesetzt werden können und sachlich angemessen sind. Führen solche Weisungen zu zusätzlichen Kosten bei Aion Tech oder einem veränderten Leistungsumfang, sind solche Mehrkosten und Vertragsänderungen schriftlich zu vereinbaren.
Aion Tech wird den Kunden unverzüglich informieren, wenn sie der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen das DSG oder, soweit anwendbar, die EU-DSGVO verstösst. In diesem Fall kann Aion Tech die Umsetzung der betreffenden Weisung aussetzen, bis diese vom Kunden bestätigt oder geändert wird. Vorstehende Regelung gilt nicht für Weisungen des Kunden im Zusammenhang mit der Gewährung von Zugriffsberechtigungen oder der Offenlegung von Personendaten an den Kunden selbst, und Aion Tech darf jederzeit davon ausgehen, dass solche Weisungen im Einklang mit dem Gesetz stehen. Aion Tech ist jedoch berechtigt, entsprechende schriftliche Bestätigungen vom Kunden zu verlangen.
3. Pflichten von Aion Tech
Aion Tech bearbeitet die Personendaten ausschliesslich gemäss den Bestimmungen des Vertrags und dieser ADV. Die Erfüllung gesetzlicher, regulatorischer oder behördlicher Pflichten durch Aion Tech bleibt vorbehalten.
Anhang 1 zu dieser ADV enthält eine Beschreibung der Bearbeitungstätigkeiten zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser ADV. Aion Tech stellt dem Kunden die aktuelle Version auf Anfrage zur Verfügung. Darüber hinaus führt Aion Tech, sofern gesetzlich dazu verpflichtet, ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten gemäss Art. 12 Abs. 1 DSG bzw., soweit anwendbar, Art. 30 Abs. 2 EU-DSGVO.
Aion Tech setzt die in Anhang 2 zu dieser ADV definierten TOM zum Schutz der Personendaten um. Aion Tech kann die vereinbarten TOM jederzeit anpassen, sofern das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.
Aion Tech stellt sicher, dass die an der Bearbeitung der Personendaten beteiligten Mitarbeitenden und sonstigen Hilfspersonen von Aion Tech die Personendaten nicht für andere als die im Vertrag und in dieser ADV festgelegten Zwecke oder in einer davon abweichenden Weise bearbeiten. Ferner stellt Aion Tech sicher, dass die zur Bearbeitung der Personendaten befugten Personen sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben (insbesondere durch eine entsprechende Bestimmung im Arbeitsvertrag) und/oder einer angemessenen gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.
Aion Tech informiert den Kunden unverzüglich, wenn ihr Verletzungen des Schutzes der Personendaten bei Aion Tech oder einem ihrer Unterauftragsbearbeiter bekannt werden (Datenschutzverletzung). Darüber hinaus informiert Aion Tech den Kunden in angemessener Weise über Art und Umfang der Verletzung sowie mögliche Abhilfemassnahmen. Die vorgenannten Informationen werden in Textform (übermittelt E-Mail genügt). In einem solchen Fall treffen die Parteien die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der Personendaten und zur Minimierung möglicher nachteiliger Folgen für die betroffenen Personen und die Parteien und beraten sich unverzüglich.
Die Kontaktpersonen von Aion Tech für datenschutzbezogene Themen aus dem Vertrag, der Datenschutzberater und der Datenschutzbeauftragte in Fällen, in denen dies nach Art. 37 EU-DSGVO erforderlich ist, sind in Anhang 1 zu dieser ADV aufgeführt.
Aion Tech verpflichtet sich, den Kunden im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen gegenüber dem Kunden gemäss Kapitel 4 DSG bzw., soweit anwendbar, Kapitel III EU-DSGVO zu unterstützen. Darüber hinaus kann Aion Tech dem Kunden auf Anfrage und gegen gesondert im Voraus vereinbarte Vergütung weitere Unterstützung anbieten (z.B. im Zusammenhang mit einer Datenschutz-Folgenabschätzung, Konsultation der Aufsichtsbehörde, etc.).
Personendaten sind nach Beendigung des Vertrags gemäss den vertraglichen Bestimmungen dem Kunden herauszugeben oder zu löschen/anonymisieren. Aion Tech verwendet branchenübliche Verfahren für die Löschung/Anonymisierung von Personendaten.
4. Pflichten und Mitwirkung des Kunden
Der Kunde setzt eigenständig geeignete technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz von Personendaten in seinem Verantwortungsbereich um (z.B. auf eigenen Systemen, Anwendungen/Umgebungen unter seiner betrieblichen Verantwortung).
Der Kunde muss Aion Tech unverzüglich informieren, wenn er Verletzungen datenschutzrechtlicher Pflichten bei der Leistungserbringung durch Aion Tech feststellt.
Der Kunde benennt gegenüber Aion Tech die Kontaktperson für datenschutzbezogene Themen aus dem Vertrag und, in Fällen, in denen dies nach Art. 37 EU-DSGVO erforderlich ist, den Datenschutzbeauftragten.
5. Anfragen betroffener Personen
Wendet sich eine betroffene Person direkt an Aion Tech mit einem Auskunftsbegehren, einem Berichtigungs- oder Löschungsbegehren oder sonstigen Anfragen/Ansprüchen in Bezug auf Personendaten, verweist Aion Tech die betroffene Person an den Kunden, sofern eine Zuordnung zum Kunden anhand der von der betroffenen Person gemachten Angaben möglich ist. Die Unterstützung des Kunden durch Aion Tech bei Anfragen betroffener Personen richtet sich nach Ziffer 3.
6. Nachweismöglichkeiten, Berichte und Audits
Aion Tech ist verpflichtet, dem Kunden auf Anfrage angemessene Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Einhaltung der Pflichten aus dieser ADV zu dokumentieren.
Die Parteien vereinbaren, dass Aion Tech die Einhaltung dieser Verpflichtung grundsätzlich durch Vorlage entsprechender Zertifizierungen (insbesondere ISO 27001) nachweisen kann oder Aion Tech dem Kunden für bestimmte Bereiche von unabhängigen Dritten erstellte Prüf- oder Auditberichte oder Bestätigungen allfälliger im Vertrag ausdrücklich genannter Zertifizierungen etc. zur Verfügung stellen kann. Zwingende gesetzliche Prüfungsrechte (Audits) des Kunden oder seiner Aufsichtsbehörden bleiben vorbehalten. In jedem Fall ist bei solchen Audits der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu beachten und den schutzwürdigen Interessen von Aion Tech (insbesondere der Vertraulichkeit von Daten anderer Kunden) angemessen Rechnung zu tragen. Sofern nicht anders vereinbart, trägt der Kunde alle Kosten solcher Audits (einschliesslich nachgewiesener angemessener interner Kosten, die Aion Tech im Zusammenhang mit dem Audit entstehen).
Werden nach der Vorlage von Nachweisen oder Berichten oder im Rahmen eines Audits Verstösse gegen diese ADV oder Mängel bei der Umsetzung der Pflichten von Aion Tech festgestellt, setzt Aion Tech geeignete Korrekturmassnahmen unverzüglich und kostenfrei um.
7. Beizug von Unterauftragsbearbeitern
Aion Tech ist berechtigt, Unterauftragsbearbeiter beizuziehen. Die aktuelle Liste der zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser ADV beigezogenen Unterauftragsbearbeiter ist in Anhang 3 zu dieser ADV aufgeführt. Aion Tech informiert den Kunden vorab in Textform (E-Mail genügt), wenn sie nach Inkrafttreten dieser ADV neue Unterauftragsbearbeiter beizieht oder bestehende ersetzt. Der Kunde kann dem Einsatz eines neuen oder dem Ersatz eines bestehenden Unterauftragsbearbeiters aus wichtigen datenschutzrechtlichen Gründen innerhalb einer Frist von 30 Tagen schriftlich widersprechen. Liegt ein wichtiger datenschutzrechtlicher Grund vor und ist eine gütliche Einigung der Parteien nicht möglich, steht dem Kunden ein ausserordentliches Kündigungsrecht in Bezug auf die betroffene Leistung zu.
Aion Tech schliesst mit ihren Unterauftragsbearbeitern Vereinbarungen ab, soweit dies zur Erfüllung ihrer Pflichten aus dieser ADV erforderlich ist.
8. Auslandübermittlung
Eine Bekanntgabe von Personendaten durch Aion Tech in ein Drittland oder an eine internationale Organisation ist nur zulässig, wenn Aion Tech die Bestimmungen von Art. 16 ff. DSG bzw., soweit anwendbar, Kapitel V EU-DSGVO einhält. Erfolgt eine solche Bekanntgabe von Personendaten jedoch auf Verlangen des Kunden oder in dessen Auftrag, liegt die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
9. Weitere Bestimmungen
Diese ADV tritt zusammen mit dem Abschluss des Vertrags in Kraft und wird für die Dauer des Vertrags abgeschlossen, es sei denn, die Bestimmungen dieser ADV begründen länger andauernde Pflichten.
Unbeschadet etwaiger Schriftformerfordernisse im Vertrag kann diese ADV auch in elektronischer Form geändert werden (z.B. eine elektronische Datei, die einen Scan der Unterschrift(en) oder eine Unterschrift mit DocuSign, Skribble oder einem anderen Anbieter elektronischer Signaturen enthält).
Die sich aus dieser ADV ergebenden Pflichten gelten ergänzend zu den im Vertrag festgelegten Pflichten und schränken diese nicht ein. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Vertrags unverändert fort.
Anhang 1 – Beschreibung der Bearbeitungstätigkeiten
Datum: 10. April 2026
Dieser Anhang 1 beschreibt die Datenbearbeitung, die Aion Tech im Rahmen der Vereinbarung zur Auftragsdatenbearbeitung (ADV) im Rahmen des Vertrags durchführt.
1. Angaben zu Aion Tech
1.1 Kontaktdaten von Aion Tech (verantwortlicher Weisungsempfänger):
Aion Technology AG, Alpenstrasse 16, 6300 Zug, Schweiz
E-Mail: info@aion-tech.ai
1.2 Kontaktdaten der Kontaktperson von Aion Tech für datenschutzbezogene Themen (gleichzeitig Datenschutzberater bzw. Datenschutzbeauftragter):
Aion Technology AG, Herr Léon Noirclerc, Alpenstrasse 16, 6300 Zug, Schweiz
E-Mail: l.noirclerc@aion-tech.ai
2. Datenbearbeitung
2.1 Allgemeines
Im Rahmen des Vertrags stellt der Kunde Aion Tech nach eigenem Ermessen und in eigenem Namen Personendaten und/oder vertrauliche Daten zur Bearbeitung zur Verfügung.
2.2 Zweck der Bearbeitung
Die dem Aion Tech vom Kunden anvertrauten Personendaten und die daraus entstehenden Personendaten werden ausschliesslich zum Zweck der Erfüllung des Vertrags und damit zusammenhängender Tätigkeiten bearbeitet (einschliesslich Kundenbeziehungsmanagement, Rechnungstellung, Archivierung, Marketing).
2.3 Dauer der Bearbeitung
Nach Beendigung des Vertrags werden die Personendaten innerhalb von 6 Monaten gelöscht/anonymisiert.
Die Löschung/Anonymisierung erfolgt unter der Voraussetzung, dass keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen in Bezug auf bestimmte Personendaten mehr bestehen.
2.4 Kategorien betroffener Personen
Aion Tech bearbeitet Personendaten in Bezug auf:
☑ Interne oder externe Mitarbeitende/Hilfspersonen des Kunden
☑ Endkunden des Kunden
☑ Interne oder externe Mitarbeitende/Hilfspersonen der Geschäftskunden des Kunden
☑ Endkunden der Geschäftskunden des Kunden
☑ Interne oder externe Mitarbeitende/Hilfspersonen der Lieferanten/Partner des Kunden
2.5 Kategorien von Personendaten
Aion Tech bearbeitet die folgenden Kategorien von Personendaten:
Allgemeine Personendaten
Mitarbeiterdaten
☑ Titel, Geschlecht
☑ Nachname
☑ Vorname
☐ Wohnadresse
☐ Ort
☐ Land / Wohnsitz
☑ E-Mail-Adresse
☑ Telefonnummer
☐ Geburtsdatum
☐ Geburtsort
☐ Alter
☑ Staatsangehörigkeit
☑ Sprache
☐ Familienstand
☐ Beruf
☐ Ausbildung
☑ IP-Adresse
☐ MAC-Adresse
☐ AHV-Nummer
☐ Personalnummer
☐ Badgenummer
☐ Titel/Rolle
☐ Mitarbeiterkategorie
☐ Sonstige vertragsbezogene Daten
☐ Arbeitszeitregelungen
☐ Angaben zur Zugehörigkeit
☐ Angaben zu Beziehungen
☐ Angaben zu Qualifikationen
☐ Angaben zu Gehalt/Urlaub
☐ Personaleinsatzplanung
☐ Leistungsprofile
Besonders schützenswerte Daten
Kundendaten (Klienten)
☐ Sozialhilfemassnahmen
☐ Verwaltungs- oder Strafverfahren
☐ Steuererklärungen
☐ Einkommen
☐ Kontakthistorie
☐ Vertragsdetails
☐ Zahlungsangaben
☐ Schadendaten
2.6 Besondere gesetzliche Geheimhaltungspflichten
Aion Tech bearbeitet Personendaten als Hilfsperson des Kunden, die zusätzlich einer besonderen gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen:
☐ Amtsgeheimnis
☑ Bankkunden-Geheimnis
☑ Berufsgeheimnis (z.B. Treuhänder, Steuerexperten, Anwälte)
3. Ort der Datenbearbeitung
3.1 Ort der Bearbeitung von Personendaten
Die Personendaten werden primär in der Schweiz und im EU/EWR-Raum bearbeitet. Alle Länder, einschliesslich solcher ausserhalb des EU/EWR-Raums (sofern vorhanden), sind in Anhang 3 (Unterauftragsbearbeiter) aufgeführt.
3.2 Garantien bei Datenbearbeitung ausserhalb des EU/EWR-Raums
Aion Tech gewährleistet einen angemessenen Schutz der Personendaten bei deren Bearbeitung ausserhalb des EU/EWR-Raums durch den Abschluss von Datenbearbeitungsverträgen mit den betreffenden Unterauftragsbearbeitern, in denen sich diese verpflichten, ausreichende technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der bearbeiteten Personendaten zu ergreifen und eine dem Risiko angemessene Datensicherheit zu gewährleisten, und welche die EU-Standardvertragsklauseln (SCC) enthalten.
3.3 Bekanntgabe von Personendaten an Unterauftragsbearbeiter
Die in Anhang 3 aufgeführten Dritten haben als Unterauftragsbearbeiter Zugriff auf Personendaten und bearbeiten diese, oder es werden Personendaten an diese Dritten bekanntgegeben.
4. Meldung von Datenschutzverletzungen
Aion Tech meldet dem Kunden unverzüglich, wenn Aion Tech eine Verletzung des Schutzes von Personendaten bekannt wird, die insbesondere zu einer zufälligen oder unrechtmässigen Zerstörung, zum Verlust, zur Veränderung, zur unbefugten Offenlegung von oder zum unbefugten Zugang zu Personendaten führt oder zu führen droht. Die Meldung erfolgt in Textform (E-Mail genügt) und erforderlichenfalls zusätzlich telefonisch an die bekannten Kontaktpersonen des Kunden.
Anhang 2 – Technische und organisatorische Massnahmen (TOM)
Datum: 10. April 2026
Dieser Anhang 2 beschreibt die technischen und organisatorischen Massnahmen, die Aion Tech im Rahmen der Vereinbarung zur Auftragsdatenbearbeitung (ADV) im Rahmen des Vertrags zum Schutz der bearbeiteten Personendaten und zur Gewährleistung einer dem Risiko angemessenen Datensicherheit umsetzt (Art. 8 DSG und Art. 3 Datenschutzverordnung/DSV sowie Art. 32 Abs. 1 EU-DSGVO).
Die technischen und organisatorischen Massnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der ständigen Weiterentwicklung. Alternative oder zusätzliche Massnahmen können umgesetzt werden, sofern das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.
Dieser Anhang 2 umfasst die Beschreibung der technischen und organisatorischen Massnahmen, die Aion Tech selbst ergriffen hat, sowie einige der von ihren Unterauftragsbearbeitern (siehe Anhang 3) umgesetzten Massnahmen. Aion Tech hat ihre Unterauftragsbearbeiter vertraglich verpflichtet, ihrerseits angemessene technische und organisatorische Massnahmen zu ergreifen. Die Beschreibung dieser zusätzlichen technischen und organisatorischen Massnahmen findet sich in der entsprechenden Dokumentation der Unterauftragsbearbeiter. Auf Anfrage stellt Aion Tech dem Kunden entsprechende Informationen zur Verfügung.
1. Zutrittskontrolle
Massnahmen, die geeignet sind, Unbefugten den Zutritt zu Einrichtungen, in denen Personendaten bearbeitet werden (Bearbeitungsanlagen), zu verwehren.
Hinweis: Aion Tech betreibt eine rein cloudbasierte Infrastruktur ohne eigene physische Räumlichkeiten, Serverräume oder Rechenzentren. Physische Zutrittskontrollen werden von den Infrastruktur-Unterauftragsbearbeitern von Aion Tech umgesetzt (siehe Anhang 3). Aion Tech hat diese Unterauftragsbearbeiter vertraglich zur Aufrechterhaltung angemessener physischer Sicherheitsmassnahmen verpflichtet. Details zu den physischen Sicherheitsmassnahmen der Unterauftragsbearbeiter können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
2. Zugangskontrolle
Massnahmen, die geeignet sind, die Nutzung von Datenbearbeitungssystemen (z.B. Computer) durch Unbefugte zu verhindern.
Aion Tech gewährleistet dies durch die folgenden Massnahmen:
Technische Massnahmen
Organisatorische Massnahmen
☑ Anmeldung mit Zugangsdaten (z.B. Benutzername und Passwort)
☑ Verwaltung von Benutzerberechtigungen
☑ Anti-Virus-Software Server
☑ Zentrale Passwortvergabe
☑ Anti-Virus-Software Clients
☑ Passwortrichtlinie ("sicheres Passwort")
☑ Anti-Virus-Software mobile Geräte
☑ Allgemeine Richtlinie "Datenschutz und Sicherheit"
☑ Firewall
☑ Mobile Device Policy
☑ Intrusion Detection Systems
☑ Erstellung von Benutzerprofilen
☑ Mobile Device Management
☐
☑ VPN für Fernzugriff
☐
☑ Verschlüsselung von Datenträgern
☐
☑ Verschlüsselung von Smartphones
☐
☑ Gehäuseschloss
☐
☑ BIOS-Schutz (separates Passwort)
☐
☑ Sperrung externer Schnittstellen (USB)
☐
☑ Automatische Sperrmechanismen (z.B. Desktop-Sperre)
☐
☑ Verschlüsselung von Notebooks / Tablets
☐
☑ Zwei-Faktor-Authentifizierung
☐
3. Zugriffskontrolle
Massnahmen, die geeignet sind, den Zugriff befugter Personen ausschliesslich auf die ihrem Zugriffsrecht unterliegenden Personendaten zu beschränken und das unbefugte Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen von Personendaten zu verhindern.
Aion Tech gewährleistet dies durch die folgenden Massnahmen:
Technische Massnahmen
Organisatorische Massnahmen
☑ Physische Löschung von Datenträgern
☑ Berechtigungskonzept
☑ Zugriffsprotokollierung
☑ Minimale Anzahl Administratoren
☑ Standard-Berechtigungsprofile auf "Need-to-know"-Basis
☑ Tresor für Datenspeicherung
☑ Datenschutzkonforme Entsorgung nicht mehr benötigter Datenträger
☑ Verwaltung der Benutzerrechte durch Administratoren
☑ Sichere Aufbewahrung von Speichermedien
☑ Regelmässige Überprüfung der vergebenen Berechtigungen
☑ Datenschutzkonforme Wiederverwendung von Speichermedien
☑ Standardprozess für die Berechtigungsvergabe
4. Weitergabe- und Transportkontrolle
Massnahmen, die geeignet sind, das unbefugte Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen von Personendaten bei der elektronischen Übertragung oder während des Transports zu verhindern.
Aion Tech gewährleistet dies durch die folgenden Massnahmen:
Technische Massnahmen
☑ Protokollierung von Zugriffen und Abrufen
☑ Sichere Transportbehälter
☑ Bereitstellung über verschlüsselte Verbindungen wie SFTP, HTTPS
☑ Einsatz elektronischer Signaturverfahren
☑ Dateiverschlüsselung
☑ Verschlüsselung von Datenträgern
5–9. Weitere TOM
Die weiteren technischen und organisatorischen Massnahmen (Eingabekontrolle, Auftragskontrolle, Verfügbarkeitskontrolle, Trennbarkeit, Überprüfung/Bewertung/Evaluierung) entsprechen den in der englischen Fassung dieser ADV aufgeführten Massnahmen und sind dort im Detail beschrieben.
Anhang 3 – Unterauftragsbearbeiter
Datum: 10. April 2026
Dieser Anhang 3 listet die von Aion Tech beigezogenen Unterauftragsbearbeiter auf. Der Beizug neuer und der Ersatz bestehender Unterauftragsbearbeiter richtet sich nach den Bestimmungen der Vereinbarung zur Auftragsdatenbearbeitung (ADV).
Infrastruktur & Hosting
Unterauftragsbearbeiter
Zweck
Bearbeitete Personendaten
Ort der Bearbeitung
Garantien gemäss DSG und EU-DSGVO
Amazon Web Services (AWS)
Cloud-Hosting, Speicher, Backups
Kontodaten, Anwendungsdaten, Logs
EU
Datenbearbeitungsvertrag; EU-Angemessenheitsbeschluss / Schweizer Angemessenheitsbeschluss (EDÖB)
Google Cloud Platform
Infrastruktur & Speicher
Anwendungsdaten, Logs
EU
Datenbearbeitungsvertrag; EU-Angemessenheitsbeschluss / Schweizer Angemessenheitsbeschluss (EDÖB)
Microsoft Azure
Cloud-Infrastruktur
Anwendungsdaten, Logs
EU
Datenbearbeitungsvertrag; EU-Angemessenheitsbeschluss / Schweizer Angemessenheitsbeschluss (EDÖB)
Cloudflare
CDN, DNS, DDoS-Schutz, Sicherheit
IP-Adresse, Verkehrsdaten, Sicherheitslogs
Global
Datenbearbeitungsvertrag; EU-Standardvertragsklauseln (SCC); Schweizer Angemessenheitsprüfung
Authentifizierung & Backend
Unterauftragsbearbeiter
Zweck
Bearbeitete Personendaten
Ort der Bearbeitung
Garantien gemäss DSG und EU-DSGVO
Supabase
Benutzerauthentifizierung & Datenbankdienste
Benutzerzugangsdaten, Kontodaten, Tokens
EU
Datenbearbeitungsvertrag; EU-Angemessenheitsbeschluss / Schweizer Angemessenheitsbeschluss (EDÖB)
Kommunikation
Unterauftragsbearbeiter
Zweck
Bearbeitete Personendaten
Ort der Bearbeitung
Garantien gemäss DSG und EU-DSGVO
Brevo
Transaktionale & Marketing-E-Mails
E-Mail-Adresse, Kommunikationsinhalte, Interaktionsdaten
EU
Datenbearbeitungsvertrag; EU-Angemessenheitsbeschluss / Schweizer Angemessenheitsbeschluss (EDÖB)
Analytics & Produktverbesserung
Unterauftragsbearbeiter
Zweck
Bearbeitete Personendaten
Ort der Bearbeitung
Garantien gemäss DSG und EU-DSGVO
Google Analytics
Website- & Produktanalyse
Nutzungsdaten, Gerätedaten, IP-Adresse
Global
Datenbearbeitungsvertrag; EU-Standardvertragsklauseln (SCC); Schweizer Angemessenheitsprüfung
Google Tag Manager
Tag-Verwaltung
Tracking- & Nutzungsdaten
Global
Datenbearbeitungsvertrag; EU-Standardvertragsklauseln (SCC); Schweizer Angemessenheitsprüfung
Mixpanel
Produktanalyse
Benutzerkennungen, Ereignisdaten
Global
Datenbearbeitungsvertrag; EU-Standardvertragsklauseln (SCC); Schweizer Angemessenheitsprüfung
Amplitude
Produktanalyse
Nutzungsdaten, Event-Tracking
Global
Datenbearbeitungsvertrag; EU-Standardvertragsklauseln (SCC); Schweizer Angemessenheitsprüfung
Hotjar
Heatmaps & Session-Insights
Nutzungsdaten, Session-Aufzeichnungen (ohne sensible Felder)
Global
Datenbearbeitungsvertrag; EU-Standardvertragsklauseln (SCC); Schweizer Angemessenheitsprüfung
Werbung & Retargeting
Unterauftragsbearbeiter
Zweck
Bearbeitete Personendaten
Ort der Bearbeitung
Garantien gemäss DSG und EU-DSGVO
Meta (Facebook & Instagram Ads)
Werbung & Retargeting
Cookie-Daten, Gerätedaten, gehashte Kennungen
Global
Datenbearbeitungsvertrag; EU-Standardvertragsklauseln (SCC); Schweizer Angemessenheitsprüfung
Google Ads
Werbung & Remarketing
Cookie-Daten, Nutzungsdaten
Global
Datenbearbeitungsvertrag; EU-Standardvertragsklauseln (SCC); Schweizer Angemessenheitsprüfung
LinkedIn Ads
B2B-Werbung
Gerätedaten, Tracking-Daten
Global
Datenbearbeitungsvertrag; EU-Standardvertragsklauseln (SCC); Schweizer Angemessenheitsprüfung
TikTok Ads
Werbung
Gerätedaten, Tracking-Daten
Global
Datenbearbeitungsvertrag; EU-Standardvertragsklauseln (SCC); Schweizer Angemessenheitsprüfung
Kundensupport & CRM
Unterauftragsbearbeiter
Zweck
Bearbeitete Personendaten
Ort der Bearbeitung
Garantien gemäss DSG und EU-DSGVO
Intercom
Kundenkommunikation & Support
Kontaktdaten, Kommunikation, Nutzungsdaten
Global
Datenbearbeitungsvertrag; EU-Standardvertragsklauseln (SCC); Schweizer Angemessenheitsprüfung
Zendesk
Support-Ticketing
Kontaktinformationen, Support-Kommunikation
Global
Datenbearbeitungsvertrag; EU-Standardvertragsklauseln (SCC); Schweizer Angemessenheitsprüfung
HubSpot
CRM & Marketing-Automatisierung
Kontaktdaten, Kommunikationshistorie
Global
Datenbearbeitungsvertrag; EU-Standardvertragsklauseln (SCC); Schweizer Angemessenheitsprüfung
Freshdesk
Kundensupport
Support-Kommunikation, Kontaktdaten
Global
Datenbearbeitungsvertrag; EU-Standardvertragsklauseln (SCC); Schweizer Angemessenheitsprüfung
Tawk.to
Website-Chat-Widget
Chat-Kommunikation, IP-Adresse
Global
Datenbearbeitungsvertrag; EU-Standardvertragsklauseln (SCC); Schweizer Angemessenheitsprüfung
Überwachung & Sicherheit
Unterauftragsbearbeiter
Zweck
Bearbeitete Personendaten
Ort der Bearbeitung
Garantien gemäss DSG und EU-DSGVO
Sentry
Fehlerüberwachung
Log-Daten, begrenzte Benutzerkennungen
Global
Datenbearbeitungsvertrag; EU-Standardvertragsklauseln (SCC); Schweizer Angemessenheitsprüfung
Datadog
Infrastrukturüberwachung
Log-Daten, Leistungskennzahlen
Global
Datenbearbeitungsvertrag; EU-Standardvertragsklauseln (SCC); Schweizer Angemessenheitsprüfung
New Relic
Anwendungsleistungsüberwachung
Telemetrie- & Leistungsdaten
Global
Datenbearbeitungsvertrag; EU-Standardvertragsklauseln (SCC); Schweizer Angemessenheitsprüfung
LogRocket
Session-Replay & Debugging
Nutzungsdaten, Session-Aufzeichnungen (ohne sensible Eingaben)
Global
Datenbearbeitungsvertrag; EU-Standardvertragsklauseln (SCC); Schweizer Angemessenheitsprüfung
CrowdStrike
Sicherheitsüberwachung
Sicherheitsereignisdaten
Global
Datenbearbeitungsvertrag; EU-Standardvertragsklauseln (SCC); Schweizer Angemessenheitsprüfung
KI & Machine Learning Anbieter
Unterauftragsbearbeiter
Zweck
Bearbeitete Personendaten
Ort der Bearbeitung
Garantien gemäss DSG und EU-DSGVO
OpenAI
KI-Modellbearbeitung
Benutzereingaben und -ausgaben
Global
Datenbearbeitungsvertrag; EU-Standardvertragsklauseln (SCC); Schweizer Angemessenheitsprüfung
Anthropic
KI-Modellbearbeitung
Benutzereingaben und -ausgaben
Global
Datenbearbeitungsvertrag; EU-Standardvertragsklauseln (SCC); Schweizer Angemessenheitsprüfung
Azure OpenAI
KI-Modell-Hosting & -Bearbeitung
Benutzereingaben und -ausgaben
Global
Datenbearbeitungsvertrag; EU-Standardvertragsklauseln (SCC); Schweizer Angemessenheitsprüfung
Google Vertex AI
KI-Dienste
Benutzereingaben und -ausgaben
Global
Datenbearbeitungsvertrag; EU-Standardvertragsklauseln (SCC); Schweizer Angemessenheitsprüfung
Hugging Face
ML-Modell-Inferenz
Benutzereingaben für Inferenz
Global
Datenbearbeitungsvertrag; EU-Standardvertragsklauseln (SCC); Schweizer Angemessenheitsprüfung
Marketing-Website
Unterauftragsbearbeiter
Zweck
Bearbeitete Personendaten
Ort der Bearbeitung
Garantien gemäss DSG und EU-DSGVO
Framer
Website-Hosting & -Veröffentlichung
Besucheranalysen, Kontaktformulardaten
Global
Datenbearbeitungsvertrag; EU-Standardvertragsklauseln (SCC); Schweizer Angemessenheitsprüfung
